Aufnahmekriterien

Sollten nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können, so sieht die Reihung wie folgt aus: 

  1. Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besuchen
  2. Kinder mit Hauptwohnsitz in Fritzens
  3. Kinder, deren Eltern nachweislich berufstätig sind
  4. Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind, oder sich in Ausbildung befinden
  5. Kinder, die nach ihrem Alter dem Kindergarteneintritt am nächsten stehen
  6. Kinder, deren Geschwisterkind die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besucht


Dies richtet sich nach den Kriterien des Tiroler Kinderbetreuungsgesetzes und des Trägers.