Bergstrasse 2, 6122 Fritzens
+43 5224 52175
Der Legalisator ist bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge usw.) zuständig.
Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Echtheit der Unterschrift zu beglaubigen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Auch die Verantwortung welche Personen einen Vertrag unterfertigen müssen, liegt beim Vertragsersteller (Bank, Notar, Rechtsanwalt) und nicht beim Legalisator.
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