Photovoltaikförderung

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.2022 wurde folgende Förderung für Photovoltaikanlagen beschlossen:

Pro kW-Peak gibt es eine Förderung in Höhe von EUR 100,-,  max. aber EUR 500,- 

Die Förderung wird rückwirkend mit 01.01.2022 auf Antrag ausbezahlt. 

Die Förderung gilt nur für private Haushalte, angelehnt an die Landesförderung.

Zum Förderantrag (siehe Anhang) ist zusätzlich ein Nachweis der Realisierung des Vorhabens, auf dem u.a. die Größe der Anlage ersichtlich ist (z.B. Rechnung, Abnahmeprotokoll), erforderlich.

Ansuchen um PV-Förderung (58 KB) - .PDF

Zuständig

Zuständigkeiten