Bergstrasse 2, 6122 Fritzens
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Die Höhe des Erschließungsbeitragssatzes wurde mit 2,30 % festgesetzt.
2,30 % des von der Tiroler Landesregierung festgelegten Erschließungskostenfaktors (= € 1,00) sind € 5,87 der Bemessungsgrundlage.
Der Erschließungsbeitrag errechnet sich bei Neubauten wie folgt:
Beim Bauplatz handelt es sich nicht um die überbaute Fläche, sondern um das Ausmaß der Parzelle.
Bei Zubauten wird die Baumasse für den Zubau vorgeschrieben.
Der Bauplatzanteil entfällt, wenn für den ganzen Bauplatz schon beim damaligen Erstbau der Beitrag bezahlt wurde.
Falls für den Bauplatz noch nie etwas bezahlt wurde und ein Zubau errichtet wird, wird ein Bauplatzanteil nach einem Schlüssel berechnet.